Bürgerbegehren & Bürgerentscheid


Die Gemeindebürger können über Angelegenheiten der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (= Bürgerbegehren).

Das Bürgerbegehren muss von 10% der wahlberechtigten Gemeindebürger unterschrieben sein. Die Unterschriften können gesammelt bei der Gemeinde eingereicht werden.
Über die Zulässigkeit des Begehrens entscheidet der Gemeinderat unverzüglich und der Bürgerentscheid muss innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden.

Beim Bürgerentscheid steht wie beim Begehren eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung zur Abstimmung. Für einen Erfolg des Bürgerentscheides muss die Mehrheit mit Ja stimmen. Diese Mehrheit muss mindestens 20% der Stimmberechtigten betragen.

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats. Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.